Freiwillige Feuerwehr Pupping

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Details
Zuletzt aktualisiert: 29. Dezember 2019
Abzeichen der Freiwilligen Feuerwehr
St. Georgen im Attergau/Bezirk Vöcklabruck
Gestiftet: 1952
Band: Das Abzeichen wurde mittels eines Nadelsystems unmittelbar getragen.
Größe: Höhe 49 mm, Breite 45 mm
Stufen: Silber 
Verliehen an/für:

Verliehen an Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr St. Georgen im Attergau anlässlich der 80jährigen Gründungsfeier.

Beschreibung des Abzeichens:

Das Abzeichen ist in Form eines einfachen Schildes, umgeben von einem Eichenlaub-Kranz, gestaltet.

Die Vorderseite zeigt im Zentrum das Gemeindewappen, "gekrönt" vom Doppel-F. Links vom Doppel-F findet sich die Zahl 80, rechts davon sind die Jahreszahlen 1872 und 1952 ersichtlich.

Unterhalb des Wappens sieht man die Inschrift "Frw. Feuerwehr St. Georgen i.A.".

Auf der Rückseite befindet sich das Nadelsystem und die Inschrift "Schwertner & Cie Graz-Eggenberg", ein Hinweis auf den heute noch tätigen Hersteller.

St. Georgen 1952  Jubel 80 J avers

Avers

St. Georgen 1952  Jubel 80 J revers

Revers

Details
Zuletzt aktualisiert: 02. Juli 2023

Geschichte der Feuerwehr-Auszeichnungen vom
Kaiserreich Österreich-Ungarn bis in die Gegenwart

"Gut Ding braucht Weile" - So könnte man am besten die Entstehungsgeschichte der Feuerwehr-Auszeichnungen im Kaiserreich Österreich-Ungarn beschreiben. Dabei ging es damals "nur" um eine sichtbare Anerkennung für 25jährige freiwillige Dienstleistung. Und das in einem Staat, in dem bei allen anderen möglichen Gelegenheiten - einer Monarchie entsprechend - Dekorationen sehr freigiebig verliehen wurden.

Die 1905 doch noch errungene Anerkennung war in weiterer Folge aber Vorbild für die Dienstmedaillen der 1. Republik, der 2. Republik und nun der Bundesländer. Selten hat sich eine Auszeichnung durch mehrere Staats- und Regierungsformen hindurch so lange - vom grundsätzlichen Design her unverändert - erhalten. Dass auf der Vorderseite der Medaille natürlich das Portrait des Kaisers durch den Adler des Bundeswappens bzw. großteils durch das Wappen der Länder abgelöst wurde, ist dazu kein Widerspruch, sondern lediglich Ausdruck der Änderung der Staatsform.

Wir möchten Ihnen in dieser Reihe die Geschichte der Dienstmedaillen und sonstigen Auszeichnungen vorstellen:

Kaiserreich Österreich-Ungarn / Cisleithanien: Der lange Weg zur staatlichen Anerkennung

Kaiserreich Österreich-Ungarn / Transleithanien: Die Dienstmedaillen des ungarischen Landes-Feuerwehr-Verbandes

1. Republik: Skepsis gegenüber Dekorationen bald vorüber

1. Republik: Stiftung eines eigenen Feuerwehr-Ehrenzeichens

Oberösterreich: Der Silberne Ehrenring des Oberösterreichischen Landesverbandes für das Feuerwehr- und Rettungswesen

III. Reich: Gleichschaltung

2. Republik: Die kurze Geschichte einer Bundesauszeichnung

Oberösterreich: Die Entwicklung des Feuerwehr-Verdienstkreuzes

Oberösterreich: Die Entwicklung der Feuerwehr-Dienstmedaillen

Oberösterreich: Die Entwicklung der Medaillen für Katastropheneinsatz

Oberösterreich: Auszeichnungen der Gemeinden und der örtlichen Feuerwehren

Diese Artikelserie basiert in großen Teilen (mit Ausnahme der Beiträge über Oberösterreich und über Transleithanien) auf den entsprechenden Ausführungen auf der Homepage des ÖBFV (BR Adolf Schinnerl), ist dort für den interessierten Leser in vielen Bereichen noch wesentlich detaillierter dargestellt, wurde jedoch - dem speziellen Interesse des Autors entsprechend - um zusätzliche Fotos und historische Originalunterlagen ergänzt.

Details
Zuletzt aktualisiert: 20. April 2025

Kaiserreich Österreich-Ungarn / Cisleithanien:
Der lange Weg zur staatlichen Anerkennung

Im Kaiserreich Österreich-Ungarn gab es eine Fülle von Auszeichnungen, die in vielen Fällen auf eine jahrzehntelange, teilweise sogar über hundertjährige Tradition zurückblicken konnten.

Dabei wurde streng zwischen Orden und sonstigen Auszeichnungen (Tapferkeitsmedaillen, Erinnerungsmedaillen und Dienstzeichen) unterschieden.

Eine sichtbare Anerkennung für die Ableistung einer gewissen Anzahl von Dienstjahren war dabei geradezu systemimmanent: 

Das österreichische Militärdienstzeichen

Das österreichische Militärdienstzeichen wurde von Kaiser Franz Josef I. am 19. September 1849 gestiftet. Gemäß Dekret wurde das Militärdienstzeichen in zwei Gruppen aufgeteilt, und zwar die Gruppe der Offiziere und die Gruppe der Mannschaften.

Die erste Gruppe umfasste zwei Dekorationen in Form eines Kreuzes, von denen das Militärdienstzeichen I. Klasse für 25jährigen Dienst verliehen wurde, während das Militärdienstzeichen II. Klasse für abgeschlossene 50 Jahre aktiven Dienst im Offizierskorps verliehen wurde.

Das Dienstzeichen der zweiten Gruppe, das für die Mannschaften bestimmt war, umfasste die I. Klasse, die für 8 Dienstjahre, und die II. Klasse, die für 16 Dienstjahre verliehen wurde.

Im Lauf der Zeit kam es zu mehrfachen Änderungen, die schlussendlich (Dekret vom 28. Dezember 1911 und vom 7. August 1913) zur folgenden endgültigen Regelung führten:

  • Offiziersgruppe:
    I. Klasse für 50 Dienstjahre
    II. Klasse für 35 Dienstjahre
    III. Klasse für 25 Dienstjahre
  • Gruppe der Unteroffiziere und Mannschaften
    I. Klasse für 20 Dienstjahre
    II. Klasse für 10 Dienstjahre
    III. Klasse für 6 Dienstjahre

Die Umkehrung der Klassenbezeichnung (die I. Klasse war nunmehr für die höchste Anzahl an Dienstjahren bestimmt) wurde bereits mit Dekret vom 12. März 1890 eingeführt.

1890 MDZ Offiziere II revers 1890 MDZ Offiziere II revers

Militärdienstzeichen für Offiziere II Klasse
Version von 1890 für 40 Jahre
bzw.
Version von 1911/1913 für 35 Jahre 

Ehrenmedaille für 40jährige treue Dienste

Diese Medaille wurde vom Kaiser am 18. August 1898 anlässlich seines 50jährigen Regierungsjubiläums gestiftet. Der Sinn dieser Medaille war, "diejenigen Personen auszuzeichnen und anzueifern, die in allen Schichten der Bevölkerung ihren Pflichten nachkamen und in ihrem Beruf ausharrten".

1898 Treue Dienste avers 1898 Treue Dienste revers

Die Vorderseite zeigt Kaiser Franz Josef I. im Ornat des Ordens vom Goldenen Vließ. Die Umschrift lautet "FRANC. IOS. I. D. G. IMP. AUST. REX BOH. ETC. ET REX APOST. HVNG." (Franz Josef I. von Gottes Gnaden Kaiser von Österreich, König von Böhmen etc. und apostolischer König von Ungarn)

Die Rückseite zeigt inmitten von Sonnenstrahlen die Inschrift "XXXX ANNORVM" (= 40 Jahre) und die Umschrift "SIGNVM LABORIS FIDELITER PERACTI"
(= Ehrenzeichen für treu vollbrachte Arbeit)

Goldene Jubiläums-Erinnerungsmedaille für die Bewaffnete Macht

Ebenfalls am 18. August 1898 wurde diese Medaille für Militärpersonen, die 50 oder mehr Jahre aktiven militärischen Dienstes vollendet hatten, gestiftet.

1898 Signum Memoriae Au avers 1898 Signum Memoriae Au revers

Die Vorderseite zeigt Kaiser Franz Josef in der Uniform eines Feldmarschalls mit dem Orden vom Goldenen Vließ und dem Großkreuz des Militär-Maria Theresien-Ordens. Die lateinische Umschrift führt wieder die wesentlichen Titel des Herrschers an. 

In der Mitte der Rückseite befindet sich ein rechteckiges Schilchen mit der Inschrift SIGNVM MEMORIAE (Erinnerungszeichen). Entlang des oberen Randes der Medaille befinden sich die lateinischen Zahlen für 1848 - 1898

Jubiläums-Erinnerungsmedaille für die Bewaffnete Macht

Wer als Militär noch keine 50 Dienstjahre aufweisen konnte, ging auch nicht leer aus. Am selben Tag stiftete der Kaiser diese Medaille, die allen Angehörigen des Heeres zuerkannt wurde, die im Zeitraum vom 2. Dezember 1848 bis 2. Dezember 1898 im Militärdienst gestanden waren.

Auch Soldaten und Unteroffiziere hatten Anspruch auf Erwerb dieser Medaille, wenn sie am 2. Dezember 1898 wenigstens drei Jahre gedient hatten, oder zwei Jahre, wenn sie sofort zum Landsturm überstellt worden waren, oder wenn sie Einwohner Bosniens oder der Herzegowina waren.

1898 Signum Memoriae avers 1898 Signum Memoriae revers
Diese Medaille ist identisch gestaltet wie die Goldene Jubiläums-Erinnerungsmedaille für die Bewaffnete Macht. Lediglich der Adler fehlt in der Überhöhung.

Ausländische Vorbilder

Zusätzlich ist zu erwähnen, dass es etwa in Bayern oder Sachsen schon eine lange Tradition gab, staatliche Ehrenzeichen als sichtbare Anerkennung für 25jährige Dienstleistung als Feuerwehrmann zu verleihen.

Erste Schritte in Österreich-Ungarn

Diese militärischen Dienstzeichen und die ausländischen Vorbilder weckten natürlich auch bei den Feuerwehrmännern den Wunsch nach einer sichtbaren Anerkennung für die geleisteten Dienstjahre.

So gab es bereits 1880 erste Vorstöße, als der „Erste niederösterreichische Feuerwehr-Unterstützungs-Verein“ das österreichische k.k. Ministerium des Innern um Schaffung einer staatlichen „Rettungsmedaille für hervorragende Leistungen im Feuerwehr- und Rettungswesen“ bat.

Beim 3. Österreichischen Feuerwehrtag am 8. September 1884 kam es zur Empfehlung, den Männern als Auszeichnung für 10-, 20- und 25-jährige ununterbrochene ersprießliche Dienstleistung Anerkennungsdiplome zu überreichen.

Am 10. Oktober 1866 beantragte der Kassier des Feuerwehr-Landes-Centralverbandes für Böhmen, Josef Beuer, in der Ausschusssitzung seines Verbandes,dass in Österreich staatliche Ehrenzeichen für 25-jährige Dienstleistung als Feuerwehrmann gegründet würden. Diesbezügliche Erkundigungen bei den staatlichen Stellen ergaben aber ungünstige Auskünfte.

Am 14. Mai 1890 sprach Dr. Johann Schauer aus Wels, Obmann des oberösterreichischen Feuerwehrverbandes und Mitglied des Abgeordnetenhauses des Reichsrates, wegen der Stiftung eines Verdienstzeichens für Feuerwehrmänner bei Ministerpräsident Graf Eduard von Taaffe vor. Von Taaffe ließ verlauten, dass er nicht grundsätzlich gegen eine solche Auszeichnung sei.

Aktivitäten des Ständigen österreichischen Feuerwehrausschusses

Am 22. Juni 1890 lag der Sitzung des Österreichischen Feuerwehrausschusses ein Antrag aus Oberösterreich vor. Das „Ehrenzeichen“ sollte nach 25 Jahren „tadelloser Dienstzeit“ unter Anrechnung der Militärdienstzeit vom Staat verliehen werden.

Der Landes-Centralverband für Böhmen kam dem Österreichischen Feuerwehrausschuss zuvor und überreichte bereits am 10. August 1890 ein Bittgesuch. Das offizielle Ansuchen des Österreichischen Feuerwehrverbandes vom 29. Oktober 1890 wurde am nächsten Tag Ministerpräsident Graf von Taaffe durch Reginald Czermack und Dr. Carl Richter übergeben.

Die erhoffte positive Erledigung blieb aber aus.

Am 1. Dezember 1891 erinnerten die Landesverbände von Salzburg und Vorarlberg das k.k. Ministerium des Innern an die Eingabe, am 16. Dezember 1891 verwendete sich der slawische mährisch-schlesische Verband und Vorsitzender Reginald Czermack erinnerte den Ministerpräsidenten am 30. Dezember 1891. Doch Wien schwieg.

Von Taaffe befürchtete offenbar, dass auch die Beamten sofort eine Auszeichnung verlangen würden, wenn die Feuerwehrmedaille gewährt würde. Dies scheint überhaupt das entscheidende Argument für die Hartnäckigkeit zu sein, mit welcher der Wunsch der Feuerwehren nach einer 25-Jahre-Medaille abgewiesen wurde.

Am 9. März 1894 überreichte Reichsratsabgeordneter Dr. Johann Schauer eine neue Petition im k.k. Ministerium des Innern. Die seit dem 11. November 1893 unter Ministerpräsident Alfred Fürst zu Windischgraetz gebildete Regierung blieb aber ebenfalls eine positive Antwort schuldig.

Ein Majestätsgesuch

Der Österreichische Feuerwehrausschuss beschloss am 2. Februar 1896 die Absendung eines Majestätsgesuches an den Kaiser persönlich. Die Landesfeuerwehrverbände waren aufgerufen, die Reichsratsabgeordneten ihres Gebietes „ohne Unterschied der politischen Farbe um die freundliche Einflussnahme anzugehen“.

Dr. Johann Schauer übergab Ende Mai 1896 in der Kabinettskanzlei das Majestätsgesuch. Nachdem wieder keine Antwort erfolgte, war klar, dass man im Ministerium die Schaffung eines Ehrenzeichens überhaupt nicht wollte. Dr. Schauer empfahl, den Weg einer Audienz beim Kaiser zu beschreiten. Doch auch die Audienz wurde unterbunden.

Am 6. April 1897 beschwerte sich nun der Österreichische Feuerwehrausschuss beim k.k. Ministerium des Innern, dass österreichische Feuerwehrfunktionäre bei der Gewährung staatlicher Auszeichnungen immer wieder unberücksichtigt blieben, in Ungarn hingegen Feuerwehrfunktionäre mit höchsten staatlichen Auszeichnungen bedacht würden. Gleichzeitig erinnerte man wieder an die unerledigte Petition um die Stiftung eines Ehrenzeichens für 25 Jahre Feuerwehrtätigkeit.

Neuerliche Eingabe mit Medaillenentwürfen

In einer weiteren Eingabe legte man sogar drei Entwürfe für die Medaille vor und hatte auch schon Verleihungsbestimmungen verfasst. In beigelegten Landesverbandsberichten war mit großer Bitterkeit darauf hingewiesen worden, dass die Feuerwehren für ihre freiwilligen und unentgeltlichen Dienste niemals eine Anerkennung erhielten, während staatliche Organe, Militärpersonen und Beamte Dekorationen und Anerkennungen erhielten.

Insgeheim hoffte man auf die Stiftung der Medaille aus Anlass des fünfzigjährigen Regierungsjubiläums Kaiser Franz Josephs am 2. Dezember 1898.

Zum Kaiserjubiläum 1898 hat man rund 20.000 Feuerwehrmänner in der Wiener Praterhauptallee antreten und Spalier bilden lassen und in der Rotunde wurden die Landesfeuerwehrkommandanten dem Kaiser vorgestellt, der nur einige belanglose Fragen stellte und zum Feuerwehrwesen nicht viel mehr als „das ist eine äußerst nützliche Einrichtung“ sagte.

Große Enttäuschung

Als auch im Jubiläumsjahr für die Feuerwehren keine Medaille, wohl aber die oben beschriebenen Medaillen gestiftet wurden, machten sich Enttäuschung, Müdigkeit und Unmut breit. Schließlich beschloss der Österreichische Feuerwehrausschuss am 4. Juni 1899, in der Sache keine weiteren Schritte mehr zu unternehmen.

Die allgemeine Resignation teilten allerdings altgediente Feuerwehrfunktionäre nicht. Sie taten sich zusammen und baten den Feuerwehrausschuss, beim k.k. Ministerium des Innern die Erlaubnis zu erwirken, dass der Österreichische Feuerwehr-Reichsverband selbst 10-, 20,- und 30-jährige Dienstmedaillen herausgeben dürfe. Nun antwortete der Innenminister wenigstens einmal, freilich kurz und ohne konkrete Zusagen.

Kopfzerbrechen machte den Funktionären auch die 1898 gestiftete 40-Jahre-Medaille für Staatsbedienstete, da man der Meinung war, dass diese auch Angehörige der Berufsfeuerwehr erlangen könnten, so dass der paradoxe Fall eintreten würde, dass bezahlte Feuerwehrmänner die Medaille erhielten, die Männer der freiwilligen Feuerwehren aber nicht.

Politische Initiative

Am 8. Salzburger Landesfeuerwehrtag am 22. Juni 1902 in Zell am See war gefordert worden, der Landtag solle sich der Medaillenfrage annehmen. Bereits am 17. Juli 1902 lag dem Salzburger Landtag ein Antrag vor: Die Früchte eines ersprießlichen Wirkens der Feuerwehren ernte nicht nur der Staat, sondern auch jedes einzelne Kronland (das war ein neues Argument), es sollten daher auch von den Landtagen Anregungen zur Ehrung der Feuerwehrmänner kommen, insbesondere durch die Einleitung von Schritten, welche geeignet erscheinen, die Stiftung eines staatlichen Ehrenzeichens zu erreichen.

Der Landesausschuss Salzburg wandte sich nun an alle Landesvertretungen der zisleithanischen Reichshälfte. Diese stimmten alle zu und sandten entsprechende Schreiben an das k.k. Ministerium des Innern und gaben dem Salzburger Landesausschuss auf seine Anfrage nur positive Antworten.

Angesicht dieser Initiative, die der Feuerwehr selbst das Gesetz des Handelns nahm, aber wirksamer war und den Anschein vermied, als bettle sie unwürdig um die Auszeichnung, stellte der VII. Österreichische Feuerwehrtag am 6. September 1902 in Salzburg einen diesbezüglichen Antrag zurück.

Doch die staatlichen Behörden schwiegen. Am 24. November 1904 fragte schließlich der Salzburger Reichsratsabgeordnete Dr. Julius Sylvester mit einigen anderen Abgeordneten beim Minister des Innern nach.

Der zuständige Referent für die Beantwortung der Anfrage fertigte ein langes Exposé an, in dem die wichtigsten bisherigen Bemühungen dargestellt wurden. Er führte insbesondere an, dass die Schaffung einer Auszeichnung für die Feuerwehren nicht nur gerechtfertigt, sondern geradezu wünschenswert sei.

Am 15. Februar 1905 beantwortete der Minister des Innern, Graf Bylandt-Rheidt, im Abgeordnetenhaus die Interpellation des Dr. Sylvester und Genossen – er werde die Angelegenheit fördern.

Reginald Czermack, nun Ehrenpräsident des Österreichischen Feuerwehr-Reichsverbandes, schlug noch einmal vor, einen lateinischen Text zu wählen, und erbat für das Band die Feuerwehrfarbe „gelb-roth klein gestreift“. Dass dann die orange-gelbe Farbe gewählt wurde, war die Entscheidung des Ministeriums des Allerhöchsten Hauses und des Äußeren, das gegen die Feuerwehrfarben Bedenken erhoben hatte. Dessen Vorschlag, statt eines Kaiserporträts Feuerwehrembleme anzubringen, stimmte man wiederum im Ministerium des Innern nicht zu, da die Medaille auch für Tätigkeiten im Rettungswesen verliehen werden sollte.

Stiftung durch Allerhöchste Entschließung am 24. November 1905

Am 24. November 1905 stiftete Kaisers Franz Joseph die lang ersehnte Feuerwehrauszeichnung. Die Entschließung und die dazugehörige Verordnung wurde am 2. Dezember 1905, dem 57. Jahrestag der Thronbesteigung des Kaisers, im amtlichen Teil der Wiener Zeitung veröffentlicht:

„In der Absicht, verdiente Mitglieder und Bedienstete von Feuerwehren und Rettungskorps durch ein sichtbares Zeichen Allerhöchster Anerkennung zu belohnen, haben Seine k. und k. Apostolische Majestät mit Allerhöchster Entschließung vom 24. November d. J. eine Medaille allergnädigst zu stiften und für deren Verleihung die im nachstehenden Statute dargelegten Grundsätze huldvollst zu genehmigen geruht.“

Die exakte Bezeichnung der Medaille lautet: „Ehrenmedaille für fünfundzwanzigjährige verdienstliche Tätigkeit auf dem Gebiete des Feuerwehr- und Rettungswesens“. Sie ist aus Bronze und hat einen Durchmesser von 32 mm.

Historisch interessierte Leser können das Statut in der Originalformulierung, dargestellt in einer nachempfundenen Version (PDF-Datei) lesen:
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 Statut der Ehrenmedaille für fünfundzwanzigjährige verdienstliche Tätigkeit auf dem Gebiete des Feuerwehr- und Rettungswesens

1905 DM 25 Jahre avers 1905 DM 25 Jahre revers

Die Vorderseite zeigt das Brustbild von Kaiser Franz Josef I, umrahmt zu beiden Seiten von einem von oben herabhängenden, unten offenen Lorbeerkranz

Auf der Rückseite befindet sich in einem gleichfalls mit Lorbeer umrahmten, mit einer Flamme gezierten Schildchen die Inschrift: „XXV“ (25) und als Umschrift „FORTITUDINI VIRTUTI ET PERSEVERANTIAE“
(= für Mut, Mannestugend und Ausdauer).

Amtsschimmel wieherte

Das k.k. Finanzministerium stellte sich auf den Standpunkt, die Eingaben auf Verleihung unterlägen, da eine Befreiung im Statut nicht ausdrücklich ausgesprochen sei, der Gebührenpflicht. Mit Ministerialerlass vom 14. Jänner 1906 wurde die Stempelmarke, eine Krone pro Bogen, für die Gesuche vorgeschrieben.

Dies rief in allen Kronländern Empörung und Verstimmung hervor. Wenn man vom Kaiser ausgezeichnet und bedankt werde, wolle man keineswegs dafür bezahlen. Mit Erlass des k.k. Finanzministeriums vom 24. April 1906 wurde die peinliche Affäre beendet: Wenn die Feuerwehr die Listen der zu Beteilenden einreicht, diese selbst nicht unterschreiben und die Gemeinde die Angaben bestätigt, entfällt die Stempelmarkenpflicht.

Ungarn im Nachteil

Für die ungarischen Feuerwehren hatte deren Landesverband schon 1884 eine Dienstmedaille für 5-, 10- und 15-jährige Tätigkeit gestiftet. Diese wurde an einem Durchzugsband (ab 1902 dann an einem Dreiecksband) in den ungarischen Nationalfarben rot-weiß-grün getragen.

Bei der Stiftung der 25jährigen Dienstmedaille durch den Kaiser im Jahr 1905 gingen sie jedoch leer aus. Das rief natürlich deren Funktionäre wieder auf den Plan. Der Kaiser stiftete aber erst am 27. Mai 1911 die gewünschte Medaille, nachdem er auf der Belassung des orangegelben Bandes bestanden hatte. Der Text des Statuts gleicht jenem für die österreichische Medaille weitgehend.

Details
Zuletzt aktualisiert: 19. Mai 2022

1. Republik: Skepsis gegenüber Dekorationen bald vorüber

Die Erste Republik schafft 1918 die kaiserliche Medaille ab

 

Bittere Pille für die Feuerwehrmänner gleich nach Kriegsende 1918: Ausgerechnet am 24. Dezember schaffte das Deutschösterreichische Staatsamt des Innern mit Verfügung die Ehrenmedaille für fünfundzwanzigjährige verdienstliche Tätigkeit auf dem Gebiet des Feuerwehr- und Rettungswesens ab, da sie aus der Monarchie stamme.

Weitere Ansuchen auf Verleihung waren zu unterlassen, das Tragen der Medaille war aber nicht verboten. So unmittelbar ernst dürfte man die Anordnung aber nicht genommen haben, da noch am 6. Februar 1919 der Obmann des Bezirksfeuerwehrverbandes Tulln in Niederösterreich, Michael Muthsam, in Wolfpassing die Medaille einigen Kameraden an die Brust heftete.

 

25- und 40-Jahre-Medaille der Ersten Republik

 

Die freiwilligen Feuerwehren waren natürlich maßlos enttäuscht, wurden doch zahlreiche Ehrentitel aus der Zeit der Doppelmonarchie weiterhin verliehen, während man ihnen die einzige Anerkennung entzog.

Schon im April 1919 wurde daher die Forderung laut, die Republik möge ein Ehrenzeichen für 25 Jahre Feuerwehrtätigkeit einführen. Bei der ersten Nachkriegssitzung des Österreichischen Reichsverbandes für Feuerwehr- und Rettungswesen am 24. August 1920 wurden die entsprechenden Anträge eingebracht und um entsprechende Schritte gebeten.

Am 1. Juni 1921 übernahm es Karl Jukel, im Bundesrat für die Sache zu wirken. Er war vorher niederösterreichischer Landtags- und dann Reichsratsabgeordneter, Vizepräsident des Abgeordnetenhauses, dann Staatssekretär für Verkehrswesen in der Provisorischen Nationalversammlung und nun Mitglied des Bundesrates. Am 6. Juli 1922 wurde er Landesfeuerwehrkommandant von Niederösterreich.

Ein Antrag Jukels war bereits am 11. Juli 1921 im Ausschuss für Verfassungs- und Rechtsangelegenheiten behandelt und einstimmig angenommen worden, und am 20. Juli 1921 nahm der Bundesrat einstimmig den Antrag der Bundesräte Jukel, Zwetzbacher, Dr. Rehrl und Genossen an, „die Bundesregierung wird aufgefordert, die entsprechenden Schritte zur Schaffung eines Ehrenzeichens für 25-jährige und 40-jährige treue und eifrige Feuerwehr- und Rettungsdienste in die Wege zu leiten“.

Inzwischen hatte auch Dr. Rudolf Lampl, Vorsitzender des Österreichischen Reichsverbandes für Feuerwehr- und Rettungswesen, dem Bundeskanzleramt einen ähnlichen Antrag übermittelt, aber eine Medaille für 25, 40 und 50 Jahre mit deutscher Inschrift erbeten. Dem Antrag hatten sich auch die Landesregierungen von Niederösterreich, Salzburg und Steiermark angeschlossen.

Das Bundesministerium für Inneres und Unterricht reagierte durchaus positiv: „Das Fehlen jeder Möglichkeit, Verdienste für das öffentliche Wohl staatlicherseits entsprechend zu würdigen, wird von der Verwaltung als schwerer Mangel empfunden. Der Wunsch nach Einführung eines Ehrenzeichens verdient daher volle Beachtung. Ein solches müsse abgesondert von anderen Auszeichnungswünschen behandelt werden, weil es sich nicht um einzelne besondere Leistungen, sondern um die Anerkennung des Dienstes einer langen Reihe von Jahren handle."

Bereits am 14. September 1921 übersandte das Ministerium dem Bundeskanzleramt einen Gesetzes- und einen Verordnungstext. Am 29. November 1921 ermächtigte der Ministerrat den Bundesminister für Unterricht, Dr. Waber, den Gesetzesentwurf im Nationalrat (so hieß der ehemalige Bundesrat nun) einzubringen. Der Bundesminister für Finanzen sagte die Herstellung des Ehrenzeichens auf Kosten des Bundes zu. Da aber auch noch andere Auszeichnungsgesetze zur Beratung anstanden, verging bis zur endgültigen Beschlussfassung noch ein ganzes Jahr.

Historisch interessierte Leser können die nun folgenden Gesetze im Original (PDF-Datei) lesen:

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Bundesgesetzblatt Nr. 14/1923

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Bundesgesetzblatt Nr. 309/1923

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Bundesgesetzblatt Nr. 99/1924

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Bundesgesetzblatt Nr. 187/1931

Erste Prägung 1923

 

Im Bundesgesetzblatt Nr. 14/1923 wurde das Gesetz vom 3. November 1922 veröffentlicht, das die Schaffung eines Ehrenzeichens für eifrige und ersprießliche Tätigkeit auf dem Gebiete des Feuerwehr- und Rettungswesens regelt. Es war denkbar kurz gehalten: § 1 bestimmte, dass dieses Ehrenzeichen für 25-jährige und 40-jährige Tätigkeit zu vergeben sei. § 2 verwies bezüglich der Ausstattung des Ehrenzeichens und der Bedingungen seiner Verleihung auf eine noch zu erlassende Verordnung.

Diese Verordnung der Bundesregierung vom 15. Juni 1923 wurde schließlich im Bundesgesetzblatt Nr. 309/1923 veröffentlicht.

"§ 1. Das Ehrenzeichen führt den Namen „Österreichische Medaille für vieljährige eifrige und ersprießliche Tätigkeit auf dem Gebiete des Feuerwehr- und Rettungswesens“ und wird in gesonderter Ausstattung für eine „25-jährige und für eine 40-jährige verdienstliche Betätigung“ auf diesem Gebiete verliehen.

§ 2. (1) Das Ehrenzeichen für eine 25-jährige eifrige und ersprießliche Tätigkeit auf dem Gebiete des Feuerwehr- und Rettungswesens ist eine Medaille aus Bronze, hat einen Durchmesser von 3,2 cm, zeigt auf der Vorderseite das Staatswappen, umrahmt von beiden Seiten von einem von oben herabhängenden unten offenen Lorbeerkranze, auf der Rückseite in einem gleichfalls mit Lorbeer umrahmten mit einer Flamme gezierten Schildchen die Inschrift „25“ und als Umschrift: „Für verdienstliche Tätigkeit auf dem Gebiete des Feuerwehr- und Rettungswesens".

(2) Das Ehrenzeichen für eine 40-jährige verdienstliche Betätigung auf diesem Gebiete ist eine in der Ausführung derjenigen für 25-jährige Betätigung gleichgehaltene versilberte Medaille, bei welcher das Schildchen die Inschrift „40“ enthält.

(3) Beide Ehrenzeichen werden an einem 4 cm breiten, dreieckig zusammengelegten, orangegelben Bande auf der linken Brustseite getragen und rangiert das Ehrenzeichen für 25-jährige nach dem Ehrenzeichen für 40-jährige eifrige und ersprießliche Tätigkeit auf dem Gebiete des Feuerwehr- und Rettungswesens.

§ 3 (1) Für die Verleihung des Ehrenzeichens kommen Personen in Betracht, die während des angegebenen Zeitraumes als Mitglieder einer in der Republik Österreich bestehenden freiwilligen Feuerwehr oder einer freiwilligen dem Rettungswesen dienenden Körperschaft eine eifrige und ersprießliche Tätigkeit entfaltet haben, oder als Angehörige einer Berufsfeuerwehr oder eines Berufsrettungskorps, ferner als Bedienstete einer freiwilligen Feuerwehr oder eines freiwilligen Rettungskorps besonderen Pflichteifer, anerkennenswerte Hingebung bei Erfüllen der dienstlichen Obliegenheiten und hervorragende Tüchtigkeit an den Tag gelegt haben.

(2) Das Ehrenzeichen kann auch verliehen werden, wenn die Mitgliedschaft oder die Tätigkeit, die zur Anerkennung gelangen soll, nicht während ihrer gesamten Dauer auf eine und dieselbe Körperschaft beschränkt war.

(3) Personen, die mit der bestandenen Ehrenmedaille für 25-jährige Tätigkeit auf dem Gebiete des Feuerwehr- und Rettungswesens beteilt wurden, kommen für eine Verleihung der neuen Ehrenmedaille für 25-jährige Betätigung auf diesem Gebiete nicht in Betracht.

(4) Das Ehrenzeichen wir ohne Unterschied des Standes und Geschlechtes nur an Personen verliehen, die nicht infolge strafgerichtlicher Verurteilung von der Erlangung eines öffentlichen Amtes ausgeschlossen sind.

§ 4. Die Verleihung des Ehrenzeichens erfolgt über Antrag der politischen Bezirksbehörde, in deren Amtsbereich die Körperschaft ihren Sitz hat, durch den Landeshauptmann. Die Medaille wird nach vorherigem Ersatz der jeweils bekanntzugebenden Gestehungskosten den mit derselben Beliehenen in das Eigentum übergeben. Ebenso wird den Besitzern dieser Medaille über Wunsch und gegen vorherigen Erlag eines Ausfertigungspauschales, dessen jeweilige Höhe den Interessenten bekanntgegeben wird, eine besondere Verleihungsurkunde ausgefertigt werden.

§ 5. Die Verurteilung zu einer gerichtlichen Strafe, die die Unfähigkeit zur Erlangung eines öffentlichen Amtes zur Folge hat, zieht den Verlust der Berechtigung zum Tragen des Ehrenzeichens nach sich. Das Verleihungsdekret ist in diesem Falle einzuziehen.“

1923 1 DM 25 Jahre avers 1923 1 DM 25 Jahre revers

1. Prägung 1923
Bronzene Medaille (avers) für
25jährige Dienstleistung
Staatswappen, umrahmt von beiden Seiten von einem von oben herabhängenden Lorbeerkranz

1. Prägung 1923
Bronzene Medaille (revers) für
25jährige Dienstleistung
In einem gleichfalls mit Lorbeer umrahmten mit einer Flamme gezierten Schildchen die Inschrift "25" und als Umschrift
"Für verdienstliche Tätigkeit auf dem Gebiete des Feuerwehr- und Rettungswesens"

1923 DM 40 Jahre avers 1923 DM 40 Jahre revers
1. Prägung 1923
Silberne Medaille (avers) für
40jährige Dienstleistung
Staatswappen, umrahmt von beiden Seiten von einem von oben herabhängenden Lorbeerkranz
1. Prägung 1923
Silberne Medaille (revers) für
40jährige Dienstleistung
In einem gleichfalls mit Lorbeer umrahmten mit einer Flamme gezierten Schildchen die Inschrift "40" und als Umschrift
"Für verdienstliche Tätigkeit auf dem Gebiete des Feuerwehr- und Rettungswesens"

Die Medaillen waren jener des Jahres 1905 weithin nachempfunden, das orangegelbe Band wurde beibehalten. Hatte 1905 der Berechtigte einen Rechtsanspruch auf Verleihung, der auch einklagbar war, so war die Verleihung nunmehr der freien Entschließung der verleihenden Stelle, also dem Landeshauptmann überlassen.

Die Auszuzeichnenden wurden nun von den Feuerwehren in Listen, getrennt für 25 und 40 Jahre, eingetragen. Der jeweilige Obmann (so hier der Kommandant damals) war unter ehrenwörtlicher Haftung für die Richtigkeit der Angaben verantwortlich. Die Bezirksobmänner reichten die Listen mit einem Gesuch bei den Bezirkshauptmannschaften ein. Die Dekorierung sollte in der Regel einmal jährlich anlässlich der Bezirksfeuerwehrtage stattfinden. Obwohl der Finanzminister die Finanzierung durch den Bund zugesagt hatte, bestimmte die Verordnung, dass die Kosten für Medaille und Urkunde von den Beteilten vorher zu ersetzen waren. Tatsächlich haben aber die Landesfeuerwehrverbände die Kosten getragen und die Peinlichkeit einer Selbstbezahlung durch die Ausgezeichneten vermieden.

Mit Verordnungen vom 4. März 1924 (Bundesgesetzblatt Nr. 99/1924) wurde ein neuer § 3 in die Verordnung vom 15. Juni 1923 eingefügt (die übrigen §§ rückten analog einen Schritt nach hinten). Bestimmt wurde damit, dass bei der Berechnung der 25 bzw. 40 Jahre Dienstleistung auch Zeiten der Kriegsdienstleistung und Kriegsgefangenschaft eingerechnet werden. Voraussetzung dafür war aber, dass die betreffenden Personen vor dem Kriegsdienst bereits Mitglieder einer Feuerwehr waren und nach Beendigung des Kriegsdienstes bzw. der Kriegsgefangenschaft der Feuerwehrdienst sofort wieder aufgenommen wurde.

1930 verbot das Bundeskanzleramt die Beteilung von unterstützenden und bloßen Ehrenmitgliedern, da sich der Bewerber ja persönlich eifrig und ersprießlich betätigt haben müsse und eben eine persönliche Dienstleistung erforderlich sei.

Mit Verordnung vom 3. Juli 1931 (Bundesgesetzblatt Nr. 187/1931) wurde der § 3 der Verordnung neu formuliert. Inhaltlich neu war, dass auch Dienstleistungen bei ausländischen Feuerwehren angerechnet wurden. Voraussetzung dafür war jedoch, dass der Beliehene mindestens fünf Jahre bei einer Feuerwehr auf österreichischem Bundesgebiet gedient haben musste und zum Zeitpunkt der Erreichung der 25 bzw. 40 Jahre Mitglied einer österreichischen Feuerwehr war.

 

Zweite Prägung 1934

 

Nach der neuen Verfassung vom 1. Mai 1934 wurde auch das Staatswappen geändert. Es erfolgte daher die Neuprägung der Medaillen vom Münzamt Wien mit dem nunmehrigen Bundeswappen, das den zweiköpfigen Adler trug. Die Versendung nahm in jenen Jahren der jeweilige Landesfeuerwehrverband und nicht das Amt der Landesregierung vor.

1934 DM 25 Jahre avers

1934 DM 25 Jahre revers

2. Prägung 1934
Bronzene Medaille (avers) für
25jährige Dienstleistung
Staatswappen, umrahmt von beiden Seiten von einem von oben herabhängenden Lorbeerkranz

2. Prägung 1934
Bronzene Medaille (revers) für
25jährige Dienstleistung
In einem gleichfalls mit Lorbeer umrahmten mit einer Flamme gezierten Schildchen die Inschrift "25" und als Umschrift
"Für verdienstliche Tätigkeit auf dem Gebiete des Feuerwehr- und Rettungswesens"

1934 DM 40 Jahre avers

1934 DM 40 Jahre revers

2. Prägung 1934
Silberne Medaille (avers) für
40jährige Dienstleistung
Staatswappen, umrahmt von beiden Seiten von einem von oben herabhängenden Lorbeerkranz

2. Prägung 1934
Silberne Medaille (revers) für
40jährige Dienstleistung
In einem gleichfalls mit Lorbeer umrahmten mit einer Flamme gezierten Schildchen die Inschrift "40" und als Umschrift
"Für verdienstliche Tätigkeit auf dem Gebiete des Feuerwehr- und Rettungswesens"

Die in diesem Artikel abgebildeten Medaillen sind Originale, jedoch teilweise offensichtlich an einem neueren Band befestigt.

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